Unsere Schüler müssen die Praktikumsplätze selbständig und rechtzeitig finden, die Eignung des Betriebes wird von uns überprüft und so kann es erforderlich sein, eine gesundheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu Beginn des Praktikums vorzulegen.
Sobald Schüler mit Lebensmitteln in Berührung kommen, also bei Praktikumsplätzen in Kindertagesstätten, Heimen, der Gastronomie, der Lebensmittelherstellung, in Krankenhäusern und natürlich im Lebensmitteleinzelhandel muss diese Belehrung, die nicht älter als 3 Monate sein darf, vorgelegt werden.
Die Belehrung dauert etwa eine Stunde und wird von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes vor Ort durchgeführt. Sie gilt lebenslang, bei Verlust der Bescheinigung kostet die Kopie 15,00 €. Die Anmeldung übernimmt die Schule.